Was weitere Veranstaltungen angeht, verwies er auf ausstehende Entscheidungen zu dem vom Landkreis erlassenen Versammlungsverbot. Der mit einem polizeilichen Notstand begründete Erlass war zuvor vom Verwaltungsgericht Dresden für unzulässig erklärt worden.
Das Verbot sei keine Bankrotterklärung gewesen, sondern habe der Lageeinschätzung bei Anmeldung der Veranstaltung entsprochen, sagte Dresdens Polizeipräsident Dieter Kroll. Parallel liefen Bemühungen um ausreichend Einsatzkräfte, auch aus anderen Bundesländern. Dabei wurden laut Kroll auch Beamte aus dem Urlaub geholt. Ob das jetzt ausreiche, um die Sicherheit zu gewährleisten, „das werden wir hinterher sehen“.