Internationale Ermittlungen gegen Janukowitsch möglich

Den Haag (dpa) - Die Ukraine hat die juristischen Voraussetzungen für internationale Strafverfahren gegen den gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch und andere frühere Regierungspolitiker geschaffen.

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Um entsprechende Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu ermöglichen, erkannte sie die Zuständigkeit des Tribunals in Den Haag für den Zeitraum von Ende November 2013 bis Ende Februar 2014 an. Das geht aus einer Mitteilung des IStGH von Donnerstagabend hervor.

Während der monatelangen Proteste gegen die Regierung Janukowitsch in Kiew waren zahlreiche Demonstranten von Scharfschützen getötet worden. Das ukrainische Parlament macht dafür die damalige Regierung verantwortlich.

Der für Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständige Gerichtshof wies darauf hin, dass die Akzeptanz seiner Jurisdiktion nicht automatisch zu Strafverfahren führe. In jedem Fall müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob Ermittlungen gerechtfertigt erschienen.

Die Ukraine gehört nicht zu den Mitgliedstaaten des IStGH. Sie kann aber wie jedes andere Land um die Verfolgung schwerer Verbrechen auf dem eigenen Staatsgebiet durch das Tribunal nachsuchen.