Fragen und Antworten Jamaica-Aus: Die wichtigsten Fragen an Herrn Steinmeier
Theoretisch können die Jamaika-Parteien so lange verhandeln, wie sie es für nötig halten. Aber praktisch kommen sie natürlich irgendwann an ein Ende - ob erfolgreich oder nicht. Ein Wort geistert derzeit immer wieder durch Berlin: Neuwahlen.
Berlin. Die Jamaika-Parteien haben ausverhandelt. Ein Wort geistert derzeit immer wieder durch Berlin: Neuwahlen.
Der Bundespräsident hat das Recht und die Pflicht, jemanden für das Amt des Bundeskanzlers vorzuschlagen - und zwar nach allgemeiner Rechtsauffassung „binnen angemessener Frist“.
Üblicherweise wartet der Bundespräsident das Ende der Koalitionsverhandlungen ab. Er kann allerdings die verhandelnden Parteien zur Eile mahnen, indem er sagt: An einem bestimmen Termin werde ich jemanden für die Kanzlerwahl vorschlagen. Auch wenn es keine Einigung gibt, muss er „binnen angemessener Frist“ einen Vorschlag machen. Die Abgeordneten im Bundestag können die vorgeschlagene Person dann wählen - wenn sie denn wollen. Im ersten Wahlgang bedarf es der absoluten Mehrheit aller Stimmen, um Kanzler(-in) zu werden.
Der Bundestag hat zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls eine andere Person zu wählen. Wieder gilt: mit absoluter Mehrheit. Kommt diese „Kanzlermehrheit“ nicht zustande, folgt eine letzte Abstimmung. Hier reicht die relative Mehrheit. Bundeskanzler(-in) wird dann, wer von allen Kandidaten die meisten Stimmen gewinnt. So ist gewährleistet, dass es keine kanzlerlose Zeit in Deutschland gibt.
Dass es dazu kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier müsste nämlich entscheiden, ob er den Kandidaten innerhalb von sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennt - oder ob er lieber den Bundestag auflöst. Dann gäbe es tatsächlich Neuwahlen, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Bundestages.
Nein, denn anders als die damaligen Kanzler ist Angela Merkel nur noch geschäftsführend im Amt. Sie ist gewissermaßen nicht mehr die Kanzlerin dieses Parlaments. Merkel hat zwar grundsätzlich die gleichen Befugnisse wie eine „reguläre“ Bundeskanzlerin. Sie kann aber nicht die Vertrauensfrage stellen. Der derzeitige Bundestag hat sie ja nie gewählt, ihr also nie das Vertrauen ausgesprochen. Deshalb ergäbe auch die Nachfrage, ob sie noch das Vertrauen der Abgeordneten hat, wenig Sinn. (dpa)