Jurist sieht gute Chance für Atom-Klagen
Berlin (dpa) - Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis räumt Klagen gegen die Gesetze zum Atom-Ausstieg gute Chancen ein. Battis sagte: „Hier wird sehr hemdsärmelig mit den Eigentumsrechten der Kraftwerksbetreiber umgegangen.“
Der Berliner Jurist widerspricht damit ausdrücklich Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU). Dieser hatte am Montag erklärt, aus der erst kürzlich von Schwarz-Gelb beschlossenen Laufzeitenverlängerung für Atomkraftwerke könnten die Energieversorger keine weiteren Rechte ableiten.
Battis dagegen sieht in der Rücknahme der Laufzeitenverlängerung einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der Konzerne. Er sagte: „Man kann nicht längere Laufzeiten beschließen, diese dann zurücknehmen und die Brennelementesteuer beibehalten.“ Das Aktienrecht zwinge die Betreiber geradezu zur Klage.
Der Energie-Konzern EON hatte einen entsprechenden Schritt bereits angekündigt. Der Versorger RWE klagt bereits gegen das bisherige Moratorium für die ältesten sieben Meiler. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verlangte in einem dpa-Exklusivinterview für die Zwangsstilllegung seiner deutschen Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel eine „faire Entschädigung“. Vattenfall schließt eine Klage nicht aus.
Battis sagte, schon das Atom-Moratorium sei ohne Rechtsgrundlage gewesen. Es sei weitgehend einhellige Meinung unter Juristen, dass der von der Bundesregierung dazu herangezogene Paragraph 19.3 des Atomgesetzes zur Begründung nicht tauge.