Er sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor.
Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der EU aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Bislang waren Wohnungslose und Asylbewerber nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden.
Der Gesetzentwurf, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, ist ein Gemeinschaftswerk von Justiz- und Finanzministerium. Er zwingt die Banken auch, ihre Girokonto-Gebühren künftig so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse problemlos die verschiedenen Angebote vergleichen können.