Zoff bei der AfD Kann Petry einfach mit einer neuen Partei in den Bundestag?

Berlin (dpa) - Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry will nicht Mitglied der Bundestagsfraktion ihrer Partei werden. Sie kann aber unter der Fahne einer eigenen Partei im Parlament sitzen.

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Denn sie hat über die Mehrheit der Erststimmen in ihrem Wahlkreis ein Direktmandat erhalten - rechtlich erst einmal unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zur AfD. Sie könnte daher eine neue Partei gründen, was auch in Deutschland recht einfach ist: Auf einer Versammlung müssen eine Satzung, ein Programm und ein mindestens dreiköpfiger Vorstand bestimmt werden. Dies wird dem zuständigen Wahlleiter mitgeteilt.

In eine neue Partei könnten Petry auch weitere AfD-Abgeordnete folgen. Sie würden dann alle unter der neuen Bezeichnung firmieren. Ob sie auch eine neue Fraktion bilden könnten, hängt von der Anzahl der Mitstreiter ab: Petry bräuchte mindestens 35 weitere Parlamentarier. Sind sie weniger, könnten sie sich um eine Anerkennung als Gruppe bemühen, die allerdings weniger Rechte hätte.

Ein bekanntes Beispiel für den Übertritt zu einer Partei außerhalb des Parlaments ist der Wechsel des damaligen SPD-Abgeordneten Jörg Tauss 2009 zu den Piraten. Er war danach fraktionslos. 1956 spalteten sich von der FDP mehrere Abgeordnete, darunter vier Bundesminister, ab und gründeten eine neue Partei sowie eine Fraktion: die FVP.