Karlsruhe: Erbschaftsteuerregeln verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) — Jetzt ist es klar: Bei den satten Steuervorteilen für Firmenerben muss sich etwas ändern. So will es Karlsruhe. Die Richter kippten zentrale Vorschriften für das Erben von Geschäftsvermögen.

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