Karlsruhe kippt Sicherungsverwahrung
Karlsruhe (dpa) - Das Verfassungsgericht macht bei der Sicherungsverwahrung tabula rasa: Es erklärte alle Vorschriften für verfassungswidrig. Nun muss die Politik von vorne anfangen. Für eine Neuregelung setzten die Richter eine Frist von zwei Jahren.
04.05.2011
, 20:50 Uhr