Hintergrund Kaufen, reisen, arbeiten: die Grundfreiheiten der EU
London (dpa) - Mit ihren vier Grundfreiheiten will die EU auf dem Binnenmarkt den gesamteuropäischen Wettbewerb fördern. Der ungehinderte, grenzüberschreitende Austausch gilt für:
- WAREN: An den innereuropäischen Grenzen werden Waren für den privaten Bedarf nicht kontrolliert. Vorschriften und Normen für Produkte sollen zwischen den EU-Staaten vereinheitlicht werden.
- DIENSTLEISTUNGEN: Firmen können ihre Dienstleistungen europaweit anbieten. Damit sollen Verbraucher das günstigste Angebot finden.
- PERSONEN: EU-Bürger dürfen überall in der EU reisen, leben, lernen und arbeiten. Abschlüsse und Zeugnisse werden anerkannt. Personen aus dem EU-Ausland dürfen nicht schlechter behandelt werden als Inländer.
- KAPITAL: Geld fließt ungehindert über die Grenzen. Bürger und Unternehmen haben Zugang zu Finanzdienstleistungen in anderen EU-Staaten. Das Angebot soll vielfältiger und günstiger werden.
Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen diese vier Freiheiten nicht einschränken - es sei denn, öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit oder nationale Kulturgüter sind gefährdet.