Kein automatischer Titelentzug bei Plagiat

Bonn (dpa) - Maßgeblich für die Folgen eines wissenschaftlichen Plagiats ist nach Expertenmeinung, ob eine Täuschungsabsicht dahintersteht.

„Sie müssen schlechte Wissenschaft und Täuschung auseinanderhalten“, sagte der Sprecher des Ombudsmanns für die Wissenschaft, der Bonner Jurist Prof. Wolfgang Löwer, der Nachrichtenagentur dpa. Mit Blick auf den wegen seiner Doktorarbeit in die Kritik geratenen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) warnte er auch vor Vorverurteilungen. „Es ist eine genuin universitätsrechtliche Frage, die die Fakultät beantworten muss.“

Löwer erläuterte: „Ein Plagiat ist die Übernahme eines fremden Textes, ohne auf die Übernahme hinzuweisen. Das macht man normalerweise mit Anführungszeichen bei einer wörtlichen Übernahme oder mit einer Fußnote bei sinngemäßer Übernahme.“ Der Jurist ergänzte: „Aber nicht in jedem Fall, wo eine Fußnote fehlt, kann man schon annehmen, dass die Entziehung des akademischen Grades angezeigt wäre, denn das kann ja auch ein Sorgfaltsmangel ohne Täuschungsabsicht sein.“

Der „Ombudsman für die Wissenschaft“ wurde 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als unabhängiges Gremium der Selbstkontrolle in der Wissenschaft eingerichtet.