Keine Kompromiss-Signale in Erbschaftsteuer-Streit

Berlin (dpa) - Im Streit über die Reform der Erbschaftsteuer zeichnet sich kein rascher Kompromiss zwischen Bund und Ländern ab. Die CSU lehnt Änderungen an dem zuletzt ausgehandelten Reformpaket mit den Verschonungsregeln für Firmenerben strikt ab und fordert die SPD zum Einlenken auf.

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Vor Beratungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am Donnerstagabend in Berlin pochen SPD und Grüne wiederum auf grundlegende Korrekturen.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) appellierte am Mittwoch in Berlin an die Bundesländer, die überfällige Erbschaftsteuerreform nicht zu blockieren. Die Verschonungsregeln für Firmenerben seien Regeln für die Arbeitnehmer und für die Zukunft des Mittelstandes sowie für Familienunternehmen. Diese seien ein ganz wichtiger Baustein des deutschen Erfolgs, sagte Merkel im Bundestag.

Bayerns Finanzminister Markus Söder stellte klar: „Für uns ist ganz klar: Wir wollen keine Steuererhöhung und keine Gefährdung der Arbeitsplätze.“ Die SPD-Länder und die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wollten dagegen „eine Totalrevision“ des im Bundestag beschlossenen Kompromisses. „Das geht mit Bayern nicht, das lehnen wir ab“, sagte der CSU-Politiker. Die SPD-Finanzminister müssten dann die Verantwortung tragen, wenn am Ende das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden würde.

SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider konterte: „Wenn Herr Söder sich verweigert, zwingt er das Bundesverfassungsgericht, erneut zu entscheiden.“ Offenbar wolle er jetzt die dritte Blockade der Reform einleiten. Es habe bereits im Februar einen Kompromiss zwischen CDU, CSU und SPD im Bundestag gegeben. Eine Umsetzung dieses Kompromisses habe CSU-Chef Horst Seehofer über Monate blockiert „und sich Lobbyisten reicher Erben in die Staatskanzlei eingeladen, um sich neue maßlose Forderungen diktieren zu lassen“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Steuerprivilegien für Betriebserben als zu weitgehend gekippt und eine Neuregelung bis Ende Juni 2016 verlangt. Die angemahnte Reform war vor der Sommerpause gescheitert. Die Länderkammer hatte Anfang Juli auf Druck von SPD, Grünen und Linken zu dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen.

Gelingt dort bis Ende September kein Kompromiss, will sich das Verfassungsgericht erneut mit der Steuer befassen. Dann könnte Karlsruhe die bisherigen Privilegien für Firmenerben sogar endgültig kippen oder selbst neue Vorgaben machen. Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, er mache sich „große Sorgen“, dass bei einem gescheiterten Vermittlungsverfahren sich das Bundesverfassungsgericht aufgerufen fühle, eine Lösung zu finden: „Und das wäre allemal schlechter, als das, was wir hier machen können.“ Es liege nicht am Bundestag, sondern der Länderkammer.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Brandenburgs Finanzminister Christian Görke warnten vor Wahlgeschenken an Millionäre. Die Linken-Politiker forderten, dass Erben von großen Unternehmen keine weitreichende Verschonung mehr erhalten sollen. Die bisherige Regelung habe zur Folge, dass „selbst Firmenerben von millionenschweren Unternehmen kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen“, kritisierten die Politiker in der gemeinsamen Erklärung.