Keine Mehrheit - was dann? Vorgaben der griechischen Verfassung

Athen (dpa) - Alle Umfragen deuten darauf hin, dass keine Partei bei der Wahl in Griechenland die absolute Mehrheit erreichen wird. Für diesen Fall sieht die griechische Verfassung in Artikel 36 vor:

Zunächst erteilt der Staatspräsident dem Chef der stärksten Partei ein Sondierungsmandat. Dieser hat drei Tage Zeit, nach Möglichkeiten zu suchen, eine Regierung zu bilden, die das Vertrauen des Parlaments hat.

Scheitert dieser Versuch, bekommt die zweitstärkste Kraft im Parlament ein dreitägiges Sondierungsmandat. Wenn auch dieser Versuch misslingt, erhält die drittstärkste Partei für drei Tage die Chance zur Sondierung der Möglichkeiten einer Regierungsbildung.

Bleiben alle Sondierungen ohne Ergebnis, nimmt der Staatspräsident Kontakt mit allen Parteivorsitzenden auf, um sie zu bewegen, eine breitere Regierung mit sicherer Basis im Parlament zu bilden. Scheitert auch dieser letzte Versuch, sind vorgezogene Wahlen fällig. Diese müssen frühestens in 21 und spätesten in 30 Tagen stattfinden.