Keupstraßen-Anschlag bleibt Teil des NSU-Verfahrens

München (dpa) - Der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße wird nicht aus dem NSU-Prozess ausgekoppelt. „Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Donnerstag.

Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.

Das Gericht hatte über eine Abtrennung dieser Tat vom übrigen Prozess nachgedacht, weil sich deshalb möglicherweise noch zahlreiche weitere Nebenkläger anschließen könnten. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Nebenkläger und Verteidigung hatten sich gegen eine Abtrennung ausgesprochen.