Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden.
Das Gericht hatte über eine Abtrennung dieser Tat vom übrigen Prozess nachgedacht, weil sich deshalb möglicherweise noch zahlreiche weitere Nebenkläger anschließen könnten. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch Nebenkläger und Verteidigung hatten sich gegen eine Abtrennung ausgesprochen.