Kiel: Wirbel um Polizei-Erlass zu kleinkriminellen Flüchtlingen

Kiel (dpa) - Die Kieler Polizei hat monatelang kleinstkriminelle Flüchtlinge nicht erkennungsdienstlich behandelt, obwohl die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehen gar nicht zulassen wollte. Der Vorgang sorgte für erhebliche Aufregung im Norden.

Der Kieler Polizeichef Thomas Bauchrowitz wies vor der Presse Vorwürfe zurück, die Polizei würde Flüchtlinge bei einfachen Straftaten nicht strafrechtlich verfolgen. „Diese Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage und ist falsch“, sagte er. „In jedem Einzelfall ist eine Strafanzeige erstattet worden.“

Bauchrowitz reagierte auf Kritik an einer vorläufigen Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft vom 7. Oktober 2015, Ersttäter bei einfachem Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung nicht erkennungsdienstlich zu behandeln, wenn die Identität des Flüchtlings nicht klar ist.

Die Begründung lautete: Für solche Bagatelldelikte, bei denen die Verfahren regelmäßig eingestellt werden, wäre der Aufwand zu groß. Zur erkennungsdienstlichen Behandlung gehören Fotos und die Abnahme von Fingerabdrücken. Seit der Übereinkunft sei es nur um knapp 20 Fälle gegangen, sagte Bauchrowitz. Als Beispiel nannte er einen Diebstahl im Wert von 9,74 Euro in Kiel.

Pikant: Schon am 15. Oktober hatte sich der Generalstaatsanwalt mit den Leitern der Staatsanwaltschaften im Land darauf verständigt, den Kieler Vorschlag nicht umzusetzen. „Damit war der Fall an sich erledigt“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Heinz Döllel, der Deutschen Presse-Agentur. Nur: Bei der Kieler Polizei kam die Botschaft nicht an. Er habe davon erst jetzt am Donnerstagmorgen erfahren, sagte der Polizeichef am Nachmittag.

Die Polizei sorge dafür, dass auch Straftaten von Flüchtlingen verfolgt werden, betonte Landespolizeidirektor Ralf Höhs. Es gehe um Rechtmäßigkeit, aber auch um Verhältnismäßigkeit. Über den Vorgang hatten zunächst die „Bild“-Zeitung und die „Kieler Nachrichten“ berichtet.