Kirchenrechtler: „Papst ist de facto Bischof von Limburg“
Münster/Limburg (dpa) - Nach der Entscheidung des Papstes im Fall des umstrittenen Limburger Bischofs hält der Kirchenrechtler Thomas Schüller eine Rückkehr von Franz-Peter Tebartz-van Elst ins Bistum für ausgeschlossen.
Auch im Bulletin des Vatikans werde von einer möglichen Rückkehr des angeschlagenen Kirchenmannes nichts erwähnt, sagte er am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. „Der Papst hat die Zügel in die Hand genommen. De Facto ist er jetzt Bischof von Limburg.“
Die vorrübergehende Suspendierung des Bischofs sei „systemkonform“, sagte Schüller.
Der Papst warte nun ab, bis die Unterlagen zum kostspieligen Bau des Bischofssitzes untersucht worden seien und Fakten vorlägen. „Hätte er den Bischof direkt zum Amtsverzicht gezwungen oder des Amtes enthoben, wäre das einer Vorverurteilung gleichgekommen“, sagte Schüller. Wichtig sei vor allem, dass mit der vorgezogenen Amtsübernahme des Wiesbadener Stadtdekans Wolfgang Rösch als Generalvikar und Stellvertreter des Bischofs der bisherige Generalvikar Franz-Josef Kaspar „weg ist und nichts mehr vertuschen kann“, sagte Schüller. Kaspar sei neben Tebartz-van Elst der Hauptverantwortliche für den Finanzskandal in Limburg.