Sexualstrafrecht Koalition einig beim „Nein heißt Nein“

Berlin (dpa) - In Deutschland gilt künftig ein strenges Sexualstrafrecht, in dem das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben ist. Damit sollen die Rechte der Opfer von Sexualdelikten erheblich gestärkt werden.

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Der Bundestag hat das Gesetz in Berlin in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Damit macht sich bald nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dieser Grundsatz wurde einhellig mit allen 599 Stimmen von großer Koalition und Opposition verabschiedet.

Grüne und Linke enthielten sich allerdings bei der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf, weil dort unter anderem der Straftatbestand sexueller Angriffe aus einer Gruppe heraus ergänzt worden war.