Die Forderung bezieht sich auf die erste Streikrunde im aktuellen Tarifkonflikt aus dem April 2014, die vom Unternehmen als nicht rechtmäßig eingeschätzt wird. Lufthansa hatte die Klage ruhen lassen, um die laufenden Gespräche mit der Vereinigung Cockpit nicht zu belasten. Das hat sich mit der mittlerweile 14. Streikrunde erledigt.
Eine erfolgreiche Forderung in dieser Höhe würde die Gewerkschaft überschulden. Allerdings haben Gerichte bislang äußerst selten entschieden, dass Gewerkschaften nach Arbeitskämpfen Schadenersatz leisten müssen.