Eine Auswahl von Maßnahmen, die das Kabinett unter Erdogan nach dem Gesetz zum Ausnahmezustand beschließen kann, aber nicht beschließen muss:
- Ausgangssperren können verhängt werden.
- Der Fahrzeugverkehr kann zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Gegenden verboten werden.
- Versammlungen und Demonstrationen können verboten werden - sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
- Sicherheitskräfte dürfen Personen, Fahrzeuge oder Anwesen durchsuchen und mögliche Beweismittel beschlagnahmen.
- Bestimmte Gegenden können abgeriegelt oder evakuiert werden.
- Der Verkehr zu Land, See und Luft kann kontrolliert werden.
- Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Magazine oder Bücher können verboten oder mit der Auflage versehen werden, dass sie nur mit Genehmigung erscheinen dürfen.
- Alle Arten von Rundfunkausstrahlung und die Verbreitung von Texten, Bildern, Filmen oder Tönen können kontrolliert und nötigenfalls eingeschränkt oder ganz verboten werden.