Moskaus Generalstaatsanwaltschaft: Haftbeschwerde im Fall Nawalny

Moskau (dpa) - Die russische Generalstaatsanwaltschaft hat überraschend Beschwerde gegen die Inhaftierung des wegen Veruntreuung verurteilten Oppositionellen Alexej Nawalny eingelegt. Es gebe keine Gründe dafür, teilte die Behörde in Moskau der Staatsagentur Itar-Tass am Donnerstag mit.

Der Kremlkritiker Nawalny war am Donnerstag in der Stadt Kirow verurteilt worden. An diesem Freitag sei sort um 08.00 Uhr (MESZ) eine Verhandlung vor Gericht über die Haftbeschwerde angesetzt, teilte Nawalnys Anwalt Wadim Kobsew der Agentur Interfax mit.

Nach dem Urteil hatten sich in vielen Großstädten Russlands Tausende Menschen spontan zu Protesten versammelt. Allein in Moskau sprach die Opposition von 20 000 Demonstranten, wie das Internetportal kasparov.ru berichtete. Es gab Dutzende Festnahmen.

Der Gegner von Kremlchef Wladimir Putin gilt als prominenter Kämpfer gegen Korruption in Russland. Nawalny könne, wenn er nun wie in Freiheit komme, doch noch als Kandidat an der Bürgermeisterwahl am 8. September in Moskau teilnehmen, teilte sein Stab mit.

Nach seiner Darstellung sieht die Generalstaatsanwaltschaft keinen Grund für die Inhaftierung, weil das Urteil nicht rechtskräftig sei. Ein Richter hatte den 37 Jahre alten Nawalny wegen Veruntreuung zu fünf Jahren Straflager verurteilt. Der bekannte Blogger hatte im Internet seine zahlreichen Anhänger aufgefordert, nicht tatenlos zu sein. Der Richterspruch löste international Kritik aus. Die Bundesregierung sprach von einem „Schauprozess“.