Der Landtag hatte sich am Mittwoch aufgelöst, nachdem die rot-grüne Minderheitsregierung eine Abstimmung über den Landeshaushalt für 2012 verloren hatte.
Die Landesverfassung schreibt vor, dass der Landtag innerhalb von 60 Tagen nach seiner Auflösung neu gewählt werden muss. Der 13. Mai ist der letzte mögliche Termin für die Wahl. Einen Sonntag zuvor ist Landtagswahl in Schleswig-Holstein.
Um den Parteien die Vorbereitung der Wahl zu erleichtern, hat das Innenministerium die Fristen für die Abgabe der Kandidatenlisten angepasst. Sie müssen bis zum 33. Tag vor der Wahl bei den Wahlleitern eingereicht werden, also spätestens am 10. April. Normalerweise muss dies bis zum 48. Tag vor der Wahl geschehen.