NSU-Prozess: Zur Zschäpe-Verteidigung gezwungen

München (dpa) - Geplatzt ist der NSU-Prozess nach mehr als zwei Jahren zwar nicht, aber er ist am 219. Verhandlungstag noch konfliktträchtiger und schwieriger geworden.

Foto: dpa

Das Oberlandesgericht München zwingt die drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm am Montag dazu, gegen ihren Willen auch künftig die Interessen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zu vertreten.

Am Morgen beantragen die Verteidiger ihre Entlassung aus dem Verfahren. Es folgen stundenlange, teils chaotische Debatten und viele Unterbrechungen - bis das Gericht den Antrag ablehnt. Damit steht der Prozess um die zehn Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ auf der Kippe.

Zschäpe muss sich in dem Verfahren wegen mutmaßlicher Mittäterschaft verantworten. Seit mehr als einem Jahr versucht sie vergeblich, Heer, Stahl und Sturm loszuwerden. Dass es am Montag umgekehrt läuft, also diesmal die drei Anwälte sich von Zschäpe trennen wollen, sei eine „spontane“ Entscheidung gewesen, sagt Stahl nach der Verhandlung.

Vor der Sitzung hatten die Anwälte wohl Nachrichten von ihrer Mandantin erhalten, die, so war zu hören, „das Fass zum Überlaufen“ brachten. Worum es sich dabei handelt, bleibt aber unklar.

Heer bittet gleich nach Sitzungsbeginn um das Wort und erklärt, dass ihm die Brisanz seines Antrags bewusst sei. Der NSU-Prozess müsse dann wohl „ausgesetzt“ und „von vorn begonnen werden“. Aber eine „optimale Verteidigung“ Zschäpes sei nicht mehr möglich. Stahl meint, vor einer solchen Situation habe er den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl auch „mehrfach gewarnt“. Götzl habe seine Warnungen aber „in den Wind geschlagen“.

Auch hier bleibt unklar, was Heer genau meint. Um den vierten, vor zwei Wochen verpflichteten Zschäpe-Verteidiger Mathias Grasel sei es jedenfalls nicht gegangen, sagt er später an anderer Stelle.

Richter Götzl scheint aber genau das vermutet zu haben, denn er verliest aus handschriftlichen Notizen, die er über Gespräche mit den alten Zschäpe-Verteidigern angefertigt hatte. Demnach suchten ihn die Anwälte in den vergangenen Wochen mehrfach vor oder nach Sitzungsterminen auf. Den Plan des Richters, Grasel zum vierten Zschäpe-Verteidiger zu bestimmen, sollen die Alt-Anwälte überwiegend kritisch gesehen haben.

Grotesk wird es, als am Montag auch noch ein Brief Zschäpes verlesen wird, in dem sie sich über die Sitzordnung im Saal beklagt. Statt ihres alten Anwalts Heer hätte sie gern ihren neuen Anwalt Grasel auf „Platz Nummer 1“ ganz links auf der Anklagebank. Heer wolle aber nicht weichen, was der wiederum empört zurückweist.

So oder so hat das Gericht am Ende wohl keine Wahl und begründet sein Nein zur Verteidiger-Entpflichtung damit, dass die Anwälte „nicht einmal in groben Umrissen“ erklärt hätten, was nun eigentlich ihre Gründe seien. Zwar stimme es, dass sie an die anwaltliche Schweigepflicht gebunden seien, aber „eine grundsätzliche Darstellung ist ihnen trotz Verschwiegenheitspflicht möglich“, sagt Götzl.

Als dann erst am späten Nachmittag der einzige Zeuge des Tages aufgerufen wird, karten die Verteidiger noch einmal nach. „Ich erkläre hiermit für meine Kollegen und mich, dass wir uns außerstande sehen, die Mandantin weiter ordnungsgemäß zu verteidigen“, sagt Rechtsanwalt Stahl. Wieder fragt Götzl nach den Gründen, wieder macht Stahl seine Schweigepflicht geltend. „Das müssen Sie so hinnehmen“, erklärt er dem Richter.

Der kontert kühl: „Nein, das muss ich nicht hinnehmen“ — und bittet den Zeugen herein. Dessen Vernehmung dauert dann aber nur wenige Minuten und wird erneut unterbrochen, „aufgrund der fortgeschrittenen Zeit“, wie Götzl sagt.