Hintergrund Obamacare und Trumps Pläne: Die Unterschiede

Washington (dpa) - Donald Trump hat einen Teilerfolg gefeiert: Seine Gesundheitsreformpläne haben einen Teil des Widerstands in den eigenen Reihen gebrochen und konnten so das Repräsentantenhaus passieren.

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Doch sie werden damit noch nicht Gesetz. Der Senat als zweite Parlamentskammer wird die Pläne nicht durchwinken, sondern vermutlich zur Neuverhandlung in das Repräsentantenhaus zurückverweisen.

Die fünf größten Steine des Anstoßes:

- Medicaid: Die Grundversorgung für sozial Schwache, die es seit vielen Jahren gibt, wurde unter Präsident Barack Obama veredelt. In Trumps Entwurf soll sie von 2020 an deutlich gekürzt werden.

- Grundleistungen: Unter Obamacare muss jede Versicherungspolice eine Grundversorgung gewährleisten, etwa Krebsbehandlungen, Frauenarztleistungen und Vorsorgeuntersuchungen. Trumps Pläne sehen vor, dass die Bundesstaaten aussuchen können, welche Leistungen auf ihrem Gebiet verpflichtend sind.

- Arbeitgeber: Die meisten Unternehmen müssen in den USA ihre Mitarbeiter versichern - oder Strafe zahlen. Diese Pflicht soll bei Trump wegfallen.

- Versicherungspflicht: Bisher muss jeder, der sich nicht versichert, eine Strafe über höhere Steuern zahlen. Unter Trump soll dies erst nach 63 Tagen einsetzen - nicht mehr über Steuern, sondern über höhere Tarife.

- Steuervorteile: Obamacare hat eine Bremse bei der steuerlichen Absetzbarkeit eingebaut: Nur dann kann die Krankenversicherung steuerlich geltend gemacht, wenn sie zehn Prozent des Jahresbruttos übersteigt. Trump will die Bremse herausnehmen. Damit hätten auch Besserverdienende einen Steuervorteil.