Fahrdienstleiter vor Gericht Prozess um Zugunglück von Bad Aibling beginnt mit Geständnis

Traunstein (dpa) - Neun Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling hat der Fahrdienstleiter zum Prozessauftakt schwere Fehler eingeräumt. Er habe ein Sondersignal gegeben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt, ließ der Angeklagte über seine Anwältin mitteilen.

Fahrdienstleiter vor Gericht: Prozess um Zugunglück von Bad Aibling beginnt mit Geständnis
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In einer persönlichen Erklärung richtete sich der 40-Jährige vor dem Landgericht Traunstein mit belegter Stimme an die Angehörigen der zwölf Toten: „Ich weiß, dass ich da am 9. Februar mir große Schuld aufgeladen habe“, sagte er und blickte dabei in den Zuschauerraum. Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. „Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Gedanken bei Ihnen bin.“

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Weiter wollte er sich nicht zum Tag der Katastrophe äußern - auch nicht zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er sei durch ein Handyspiel abgelenkt gewesen. Nach Angaben seiner Verteidiger umfasst das Geständnis aber auch die Handynutzung.

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Den Ermittlungen zufolge spielte der Fahrdienstleiter regelmäßig im Dienst auf seinem Smartphone, obwohl das verboten ist. „Er hat nahezu jedes Mal gespielt“, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Es gebe viele zeitliche Übereinstimmungen der Nutzung des Smartphones mit den Dienstzeiten.

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Der Angeklagte, der nach Angaben seiner Anwältin Ende des Jahres „einvernehmlich“ aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Deutschen Bahn ausscheidet, erschien mit gesenktem Kopf und verschränkten Armen vor Gericht. Minutenlang ließ er ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen, ohne sein Gesicht zu verstecken.

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Am Faschingsdienstag, dem 9. Februar 2016, stießen zwei Regionalzüge zwischen den Bahnhöfen Kolbermoor und Bad Aibling (Oberbayern) frontal zusammen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Fahrdienstleiter die beiden Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt. Technische Vorrichtungen, die das eigentlich verhindern, blockierte er. Als der Mann den verhängnisvollen Irrtum bemerkte, beging er laut Anklage einen weiteren Fehler: Er wollte die Lokführer noch warnen, erwischte aber den falschen Knopf, so dass der Alarm nicht in den Zügen ankam.

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Bis kurz vor dem Frontalzusammenstoß soll er das Fantasy-Spiel „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Smartphone gespielt haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Auf Fragen des Gerichts zu seinen Spielgewohnheiten antwortete er nicht.

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Oberstaatsanwalt Jürgen Branz las in seiner Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung die Namen der 12 Toten und 89 Verletzten vor. Er zitierte auch den Notruf des Angeklagten, der nicht ankam. Dieser endete nach einer langen Pause mit „Hallo?“.

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Im Prozess wurde bekannt, dass eine technische Vorrichtung, die das Unglück möglicherweise hätte verhindern können, im Stellwerk von Bad Aibling fehlte. Ein sogenannter Empfangsmelder hätte das fehlerhafte Setzen eines Sondersignals durch den Fahrdienstleiter womöglich unterbinden können, sagte ein Polizeibeamter. Das Gerät war in dem Stellwerk aber nicht eingebaut.

Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte der Nebenkläger-Anwalt Peter Dürr, der die Familie eines Todesopfers vertritt. „Es geht ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann.“ Thomas Staudinger aus Bad Aibling, der bei dem Unglück verletzt wurde und den Prozess verfolgte, sagte: „Ich nehme die Entschuldigung natürlich an.“

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.

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