„Große Schuld aufgeladen“ Fahrdienstleiter von Bad Aibling gesteht
Traunstein (dpa) - Wer ist der Mann, der am verheerenden Zugunglück von Bad Aibling schuld sein soll? Wie schaut er aus? Wird er Reue zeigen? Wird er die Tat gestehen?
Gespannt warten nicht nur Hinterbliebene der Todesopfer am Landgericht Traunstein auf den Beginn des Prozesses gegen den Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn. Auch unbeteiligte Zuhörer sitzen im Schwurgerichtssaal des oberbayerischen Gerichts und wollen den Mann sehen, der nach Überzeugung der Anklagebehörde für den Tod von zwölf Männern und die teils lebensgefährlichen Verletzungen von 89 Zuginsassen verantwortlich sein soll. Seit dem Unfall vor neun Monaten war der Bahnmitarbeiter von der Bildfläche verschwunden.
Als der 40-Jährige kurz nach 8.45 Uhr - begleitet von seinen beiden Anwälten - in den Sitzungssaal geführt wird, richten sich alle Blicke auf ihn. Mit der Kapuze eines Anoraks versucht der bärtige Mann nur beim Hereingehen sein Gesicht teilweise zu verdecken. Zahlreiche Fernsehkameras sind auf ihn gerichtet, ein Blitzlichtgewitter geht auf den eher kleingewachsenen Mann mit Lockenkopf nieder, als er auf der Anklagebank Platz nimmt. Seinen Anorak legt er jetzt ab, alle können ihm ins Gesicht schauen.
Dem Bahnbediensteten werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Nach Verlesung der Anklageschrift steht der seit eineinhalb Jahren verheiratete Fahrdienstleiter auf und gibt eine persönliche Erklärung ab. Dabei wendet er sich direkt an die als Nebenkläger im Gericht sitzenden Angehörigen der Toten und die Verletzten: „Ich weiß, dass ich da am 9. Februar mir große Schuld aufgeladen habe.“ Seinen Fehler könne er nicht mehr rückgängig machen. „Ich möchte Ihnen sagen, dass ich in Gedanken bei Ihnen bin.“
Seine Verteidigerin verliest dann das Geständnis ihres Mandanten. Darin räumt der Angeklagte ein, ein Sondersignal gegeben zu haben, das er nicht hätte geben dürfen, und einen Notruf falsch abgesetzt zu haben. Mehr will er zur Sache nicht mitteilen.
Auch zur verbotenen Nutzung des Fantasy-Rollenspiels „Dungeon Hunter 5“ auf seinem Handy, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, macht er keine direkten Angaben. Bei dem Spiel geht es um das Töten von Dämonen. Der Bahnmitarbeiter soll dadurch abgelenkt gewesen sein. Seine Verteidiger erklären lediglich, dass er die ihm zur Last gelegten Vorwürfe einräumt. Dies kann als Geständnis auch mit Blick auf das Handyspiel verstanden werden. Ein Polizeiermittler berichtet am Mittag als Zeuge, dass der Angeklagte regelmäßig im Dienst auf seinem Handy spielte - die Vorschriften der Deutschen Bahn verbieten das ausdrücklich.
Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs nutzt die Befragung des Angeklagten zu dessen persönlichen Verhältnissen, um etwas über die Handygewohnheiten zu erfahren. Doch Verteidiger Thilo Pfordte wiegelt ab: „Sie können es sein lassen“, sagt er zu Fuchs. Das Gericht erfährt nur noch, dass der Angeklagte die Mittlere Reife abgelegt und danach die zweieinhalbjährige Ausbildung zum Fahrdienstleiter absolviert hat. Seit 1999 regelt er den Zugverkehr in Stellwerken der Region um Bad Aibling.
Das Verlesen der Anklageschrift dauert fast 20 Minuten. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz trägt die Namen aller Todesopfer vor. Exakt listet er die Verletzungen der überlebenden Opfer auf. „Beckenbruch, Schnittverletzungen am gesamten Körper und im Kopfbereich“, heißt es etwa bei einem der Opfer. „Multiple Schnittwunden am Kopf, offene Unterschenkelfraktur links“ bei einem anderen. Der Angeklagte hört die schrecklichen Details äußerlich gefasst. Doch immer wieder schaut ihm seine Verteidigerin Ulrike Thole fast beschützend ins Gesicht.
Thomas Staudinger kam beim Unglück mit Prellungen und gebrochener Nase davon. „Ich bin aufgeregt“, bekennt der 23-Jährige vor dem Sitzungssaal. Er will zumindest den ersten Prozesstag verfolgen. Vom Unfall hat er nur die Notbremsung und den Aufprall mitbekommen, dann hatte er einen Filmriss. „Ich konnte mich nicht bewegen“, erinnert er sich an den Moment, als er wieder zu sich kam. Eine Woche lag er im Krankenhaus, eine Nasenoperation folgte.
Zug fahren konnte der täglich zur Arbeit nach München pendelnde Laborant aus Bad Aibling erst wieder nach einem halben Jahr. „Anfangs hatte ich auch Schlafprobleme“, sagt Staudinger. Der Angeklagte tut ihm leid. „Ich glaube, es geht ihm nicht gut“, sagt der 23-Jährige, der auf ein gerechtes Urteil hofft: „Der Mann ist genug gestraft.“ Im Sitzungssaal hört Staudinger wenig später die persönliche Erklärung des Angeklagten. Die Worte seien sehr emotional gewesen, sagt er. „Die Entschuldigung hat mich auf jeden Fall berührt.“