Das sei unabhängig davon, ob V-Leute aus der Partei abgezogen würden. Es sei fraglich, ob sich bei der rechtsextremen NPD ein Zusammenhang mit Gewalt nachweisen lasse. Dies sei nötig, um die Partei zu verbieten. Auch könne ein Verbot daran scheitern, dass die Bedeutung der NPD als zu gering angesehen werde. „Das Verhältnismäßigkeitsprinzip kann dagegen sprechen, eine ungefährliche Partei zu verbieten.“