Hintergrund Sanktionen des UN-Sicherheitsrats gegen Nordkorea
New York (dpa) - Die neuen Sanktionen des UN-Sicherheitsrats gegen Nordkorea schließen an vergangene Resolutionen an. Die bisherigen Strafmaßnahmen gegen das Regime in Pjöngjang im Überblick:
Oktober 2006: Nach Nordkoreas erstem Atomtest im Oktober beschließt der UN-Sicherheitsrat Handelssanktionen und Sperren, die die Einfuhr von Technik für den Bau bestimmter Raketen verhindern sollen. Der Verkauf von Kampffahrzeugen, Flugzeugen, Hubschraubern, Kriegsschiffen und Raketensystemen sowie Luxusgütern wird untersagt.
Mai 2009: Nach einem Atomtest im Mai 2009 verschärft der Rat seine Sanktionen und lässt Flugzeuge oder Schiffe abfangen, die verbotene Waffen oder Atommaterial nach oder aus Nordkorea transportieren. Allerdings dürfen sie nicht gewaltsam gestoppt werden. Finanzdienste, die Pjöngjangs Atom- und Waffenprogramme dienen könnten, werden verboten und Darlehen gekappt.
Januar 2013: Nach einem Raketenstart im Dezember 2012 lässt der Rat im Januar weitere Konten einfrieren und verhängt Reisesperren. Auf einen dritten Atomtest im Februar 2013 folgen dann Verbote zu Bankgeschäften und Finanztransfers. Zudem dürfen Staaten Schiffen oder Flugzeugen aus Nordkorea den Zugang verwehren, wenn sie diese verdächtigen, sanktionierte Gegenstände an Bord zu haben.
Januar 2016: Nach dem vierten Atomtest im Januar 2016 folgen die bis dahin schärfsten Sanktionen, die ein Verkaufsverbot für Waffen, Flugzeug- und Raketentreibstoff vorsehen sowie für Gegenstände, die dem Militär zugutekommen könnten. Ausnahmen sind Nahrungsmittel und Medikamente. Jegliche Fracht mit Ziel oder Herkunft Nordkorea wird untersucht. Dem Land wird zudem verboten, Schiffe oder Flugzeuge zu chartern.
September 2016: Als Reaktion auf den fünften Atomtest im September 2016 zieht der Rat die Sanktionsschraube noch fester: Unter anderem verbietet er den Export von Kupfer, Nickel, Silber und Zink und erlaubt den Export von Kohle und Eisen nur, sofern er der Existenzsicherung der Nordkoreaner dient. Zudem werden weitere Reiseverbote ausgesprochen und Vermögen eingefroren, etwa die früherer nordkoreanischer Botschafter.
Juni 2017: In der ersten Hälfte des laufenden Jahres hält sich der Rat mit Sanktionen zurück und verurteilt die wiederholten Raketentests Nordkoreas lediglich. Anfang Juni stimmt er dann für Sanktionen gegen zwei staatliche Unternehmen des Landes, die Staatsbank Koryo sowie die Raketenstreitkräfte der nordkoreanischen Armee. Deren Vermögen müssen weltweit eingefroren werden. Dasselbe gilt für 14 Einzelpersonen, die zudem mit Reiseverboten belegt werden.
Juli 2017: Nach dem Test von zwei Interkontinentalraketen innerhalb eines Monats weitet der Rat die Sanktionen deutlich aus und verbietet den Export von Kohle und Eisen ganz. Auch auf Eisenerz, Blei, Bleierz sowie Fisch und Meeresfrüchte werden Ausfuhrverbote verhängt. Der Rat beschließt Reiseverbote gegen neun weitere Einzelpersonen, die an Bank- und Militärgeschäften beteiligt sind. Ihre Vermögen sowie die vier nordkoreanischer Unternehmen, darunter zwei Banken und eine Versicherung, werden eingefroren.
September 2017: Nordkorea testet eine Wasserstoffbombe, die auf eine Interkontinentalrakete geladen werden kann. Die Provokation zieht die Forderung nach weiteren verschärften Sanktionen nach sich.