Sollten die Fluggesellschaften dies ablehnen, sollten sich die Passagiere an die Schlichtungsstelle wenden, sagte Geschäftsführer Heinz Klewe dem „Tagesspiegel“.
Weil sich viele Crew-Mitglieder bei Tuifly kurzfristig krank gemeldet haben, sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Flüge ausgefallen. Betroffen war und ist auch Air Berlin, denn ein Drittel der Tui-Flotte fliegt samt Besatzung für die Berliner.
Inwieweit die Erkrankung von Crew-Mitgliedern einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, sei bisher zwar nicht höchstrichterlich geklärt, räumte Klewe ein. „Derzeit kann man jedoch davon ausgehen, dass die Erkrankung von Crew-Mitgliedern grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers liegt und damit kein Fall höherer Gewalt vorliegt.“ Bei einem Streik seien Fluggesellschaften dagegen von einer Zahlung befreit.