Während die Slots beispielsweise in den USA teuer gehandelt werden können, fallen sie nach europäischem Recht an die Vergabebehörde zurück, wenn sie von der Airline nicht mehr bedient werden. Es gilt der Grundsatz: Nutze den Slot oder verliere ihn (use it or lose it). Aufgegebene Slots kommen in einen Pool und werden zum nächsten Flugplan neu verteilt. Die Hälfte muss dabei an neue Bewerber gehen.
Dieser Umstand macht selbst eine gescheiterte Airline wie die Air Berlin interessant, besitzt sie doch zahlreiche „Großvaterrechte“ auf Slots an engen und daher unter Aufsicht stehenden Flughäfen wie Berlin, Düsseldorf und München sowie in geringem Umfang auch in Frankfurt. Sie können bei einer Übernahme von Unternehmensteilen auf die neuen Eigentümer übergehen, nicht aber separat gehandelt werden.