So geht es weiter in Griechenland

Athen (dpa) - Griechenland muss nach den Parlamentswahlen nun versuchen, eine handlungsfähige Regierung zu bilden. Das Land hat voraussichtlich noch bis Mitte Juli Geld, um Renten und Löhne von Staatsbediensteten zu bezahlen.

Auch das Sparprogramm für 2013 und 2014 ist noch nicht mit den Geldgebern geklärt.

Das Verfahren zur Bildung einer Koalitionsregierung ist definiert im Artikel 37 der griechischen Verfassung. Demnach wird Staatspräsident Karolos Papoulias den Chef der stärksten Partei Nea Dimokratia (ND), Antonis Samaras, mit den Sondierungen beauftragen. Die konservative Nea Dimokratia bekam bei den Wahlen am 17. Juni 29,66 Prozent und 129 Abgeordnete. Das Mandat gilt für drei Tage.

Scheitern diese Verhandlungen, erhält der Chef des Bündnisses der Radikalen Linken (Syriza), Alexis Tsipras, ein dreitägiges Sondierungsmandat. Er hat aber bereits erklärt, er wolle in der Opposition bleiben. Die Syriza wurde zweitstärkste Kraft - mit 26,89 Prozent und 71 Abgeordneten. Dann wären die Sozialisten als drittstärkste Partei am Zug. Sie bekamen 12,28 Prozent und 33 Abgeordnete.

Konservative und Sozialisten scheinen zu einer Koalition bereit zu sein. Im Gegensatz zu den Wahlen am 6. Mai haben sie diesmal zusammen mit 162 Abgeordneten die nötige Mehrheit im 300-köpfigen Parlament (am 6. Mai 149). Vertreten im Parlament sind auch die rechtsorientierten Populisten der Partei der Unabhängigen Griechen (20 Abgeordnete) sowie die kleinere Partei der Demokratischen Linken (17). An eine Kooperation mit den Rechtsradikalen (18) oder den Kommunisten (12) denkt niemand.

Neuwahlen stehen bevor, wenn all diese Sondierungen ohne Ergebnis bleiben. Dann würde der Präsident alle Parteivorsitzenden zu einer letzten Sondierungsrunde zusammenbringen. Dabei würde er ein letztes Mal prüfen, ob eine Koalitionsregierung gebildet werden kann. Sollte auch dies scheitern, wird das eben erst gewählte Parlament aufgelöst, und es werden Neuwahlen binnen 30 Tagen angesetzt. Das Land würde solange von einer Übergangsregierung geführt - voraussichtlich unter Leitung des Präsidenten eines der höchsten Gerichtshöfe.

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