Steuerhinterziehung - Straffreiheit bei Selbstanzeige
Berlin (dpa) - In Deutschland ist es möglich, sich selbst wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen. Eine Strafe entfällt, wenn die Behörden von dem Fall bis zum Zeitpunkt der Anzeige noch nichts wussten.
Außerdem darf es nur um Hinterziehungsbeträge bis maximal
100 000 Euro gehen. Sofern keine Ermittlungen laufen, kann der Steuersünder seine nicht-erklärten Einkünfte dem Finanzamt vollständig nachmelden.
Bei Steuerhinterziehung drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen können es bis zu zehn Jahre sein. Laut Bundessteuerberaterkammer verjährt Steuerhinterziehung in schweren Fällen erst nach zehn Jahren. Eine Regelung zur Straffreiheit im Steuerstrafrecht gab es schon 1919 in der Reichsabgabenordnung (§ 374).
Bei Selbstanzeige bleiben nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 Hinterziehungsbeträge bis 50 000 Euro pro Vorgang straffrei. Bis 100 000 Euro kann von einer Strafe dann abgesehen werden, wenn der Betroffene neben den Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlt.
Für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten sind die Länder zuständig. Laut Bundesfinanzministerium hat die Steuerfahndung im Jahr 2011 in 35 592 Fällen die Ermittlungen abgeschlossen. Das war ein Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (34 186).
Vor zwei Jahren wurden nach den Fahndungsprüfungen rund 2,2 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuern eingenommen, das waren 27,7 Prozent mehr als 2010 mit 1,7 Milliarden Euro.
2011 leiteten die Behörden 16 119 Strafverfahren ein. 2010 waren es 25 437, im Vorjahr 15 608. Gerichte verhängten Freiheitsstrafen, aber auch Geldbußen und -strafen sowie die Zahlung von Geldbeträgen.