Bewährung für Anton Schlecker Freiheitsstrafen für Schlecker-Kinder
Stuttgart (dpa) - Dem früheren Drogeriemarkt-Unternehmer Anton Schlecker bleibt das Gefängnis erspart, seine beiden Kinder müssen jedoch nach dem Ende des Bankrott-Prozesses in Haft.
Das Stuttgarter Landgericht verurteilte Sohn Lars Schlecker zu zwei Jahren und neun Monaten, Tochter Meike zu zwei Jahren und acht Monaten. Gegen den Firmengründer selbst verhängten die Richter wegen Bankrotts zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro - macht insgesamt 54 000 Euro.
Sie sahen es laut Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der heute 73-jährige Schlecker im Angesicht der Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens auf verschiedenen Wegen noch Geld in Millionenhöhe beiseite schaffte. Es drehte sich dabei um überhöhte Stundensätze, die Schlecker in Absprache mit seinen Kindern an deren Logistikfirma LDG gezahlt hatte, sowie um Geldgeschenke und um die Übernahme von Rechnungen für die Familie.
Allerdings ging das Gericht von deutlich geringeren Summen aus als die Staatsanwaltschaft, am Ende fiel deshalb das Urteil gegen Anton Schlecker auch milder aus.
Schleckers Kinder wurden wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrotts und Beihilfe zum Bankrott verurteilt. Sie hatten sich unter anderem Anfang 2012 - kurz vor der Insolvenz des Konzerns - als Gesellschafter der LDG noch Gewinne von sieben Millionen Euro ausgezahlt. Dabei hatte die Firma damals längst Verluste gemacht.
Das Gericht blieb mit dem Urteil für Anton Schlecker unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft verlangt hatte. Für Lars Schlecker hatte die Anklage zwei Jahre und zehn Monate und damit nur geringfügig mehr gefordert, bei Meike Schlecker entsprachen die Richter der Forderung der Anklagevertreter.
Die Verteidigung hatte all diese Anträge insgesamt für überzogen gehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schleckers Verteidiger Norbert Scharf kündigte an, die Begründung genau zu prüfen, bevor er gegebenenfalls Revision einlege.
Die Gewerkschaft Verdi bezeichnete die Haftstrafen für Lars und Meike Schlecker als „Antwort des Rechtsstaates auf diese Form der Wirtschaftskriminalität und fehlende Unternehmensverantwortung“. Allerdings würden die Schuldsprüche den im Zuge der Insolvenz arbeitslos gewordenen Beschäftigten nun auch nicht mehr helfen.
Schlecker, einst größte Drogeriemarktkette Europas, hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Eine Rettung schlug fehl, etliche tausend Mitarbeiter verloren ihre Jobs. Um die Pleite an sich ging es nicht vor Gericht, denn eine Insolvenz ist nicht strafbar, wie der Vorsitzende Richter Roderich Martis noch einmal betonte.
Kern war vielmehr die Frage, wann Schlecker die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt hat oder hätte erkennen müssen. Wer von diesem Zeitpunkt an noch Geld verschiebt oder auch unter bestimmten Bedingungen Verlustgeschäfte abschließt, macht sich des Bankrotts strafbar.
„Nach Überzeugung der Kammer drohte die Zahlungsunfähigkeit ab dem 1. Februar 2011“, erklärte Martis. Von da an hätte Schlecker demnach kein Geld mehr aus der Firma ziehen und auch nichts mehr aus seinem privaten Vermögen an andere übertragen dürfen. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete er mit allem, was er besaß.
Schlecker hatte im Prozess betont, dass eine Insolvenz für ihn immer undenkbar gewesen sei und dass er immer an das Überleben des Konzerns geglaubt habe. Dies nahmen ihm die Richter aber nicht ab. „Er wusste, dass die Firma am Ende war, hoffte aber weiter. Das ist auch gar nicht ungewöhnlich“, meinte Martis. Allerdings habe Schlecker wissen können und müssen, dass es nicht so gut aussieht.
Mitte November hatten der Ex-Firmenchef und seine Kinder noch einmal vier Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt. Das Geld soll in die Insolvenzmasse fließen - zur Wiedergutmachung des Schadens. Zuvor hatte die Familie schon zehn Millionen Euro an den Verwalter überwiesen. Insgesamt haben die Gläubiger früheren Angaben zufolge mehr als eine Milliarde Euro an Forderungen angemeldet.
In zwei Wochen beginnt im österreichischen Linz ein Zivilverfahren gegen Schleckers Ehefrau Christa und die beiden Kinder, in dem es um Schadenersatz-Forderungen des Insolvenzverwalters der ehemaligen Schlecker-Tochterfirma Dayli geht. In Zwickau läuft ebenfalls ein Verfahren, wie das dortige Landgericht der „Wirtschaftswoche“ bestätigte. Christa Schlecker war anfangs auch im Stuttgarter Strafprozess angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt.