Stichwort: Hamburger Bürgerschaft
Hamburg (dpa) - Die Hamburgische Bürgerschaft ist ein „Feierabendparlament“, die Abgeordneten üben in der Regel ihren Beruf weiter aus. Sie besteht aus 121 Abgeordneten. In der zurückliegenden 19. Legislaturperiode waren dies 56 Politiker der CDU, 44 der SPD, 12 der Grünen (GAL) und 8 der Linken.
Sie haben sich zu vier Fraktionen zusammengeschlossen. Ein früherer SPD-Abgeordneter saß als Fraktionsloser im Parlament. Die Bürgerschaft kommt in der Regel alle zwei Wochen zur Plenarsitzung zusammen. Sie tagt im Hamburger Rathaus.
Bei der konstituierenden Sitzung für die 20. Legislaturperiode am 7. März wird ein Präsidium gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt bei der stärksten Fraktion. Jede Fraktion stellt einen Vizepräsidenten. In geheimer Abstimmung wählen die Abgeordneten den Ersten Bürgermeister und bestätigen die vom Bürgermeister berufenen Senatoren. Weil Hamburg als Stadtstaat sowohl Bundesland als auch Kommune ist, vermengen sich in der Bürgerschaft gesetzgebende mit kommunalen Aufgaben.