Schon seit der Niederlage von CDU und FDP im Mai 2010 in Nordrhein-Westfalen muss Schwarz-Gelb ohne Bundesratsmehrheit zurecht kommen. Zur Durchsetzung zentraler Gesetzesvorhaben sind 35 der 69 Stimmen nötig. Seitdem landen strittige Gesetzesvorhaben wie aktuell die Hartz-IV-Reform häufiger im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.
Die Stimmen des Regierungslagers kommen aus sechs Ländern mit christlich-liberalen Koalitionen: Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen (je sechs Stimmen), Hessen (5), Sachsen und Schleswig-Holstein (je 4). Hinzu kommen - zumindest bis zur Wahl - die 3 Stimmen der CDU-Übergangsregierung von Hamburg.
Das Oppositionslager kann 21 Stimmen von fünf Ländern aufbieten: NRW (SPD/Grüne, 6 Stimmen), Rheinland-Pfalz (SPD-Alleinregierung, 4), Berlin und Brandenburg (SPD/Linke, je 4) sowie Bremen (SPD/Grüne, 3). Wie in Baden-Württemberg wird 2011 auch in Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen neu gewählt.
Der sogenannte neutrale Block besteht aus vier Ländern mit 14 Stimmen: Sachsen-Anhalt und Thüringen (CDU/SPD, je 4 Stimmen), Mecklenburg-Vorpommern (SPD/CDU, 3,) und Saarland (CDU/FDP/Grüne, 3). Auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sind 2011 Wahlen angesetzt, die die Zusammensetzung der Länderkammer verändern könnten.