Amtsenthebungsverfahren Stichwort Impeachment
Washington (dpa) - Ein US-Präsident kann nach der amerikanischen Verfassung nur vom Kongress aus dem Amt entfernt werden. Dazu gibt es das Impeachment-Verfahren (Amtsanklage).
Als Gründe dafür werden in der Verfassung „Verrat, Bestechung oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ genannt - eine nähere Definition gibt es nicht.
Das Impeachment wird vom Repräsentantenhaus eingeleitet, erste Schritte des Verfahrens erfolgen in dessen Justizausschuss. Am Ende verabschiedet die gesamte Kammer mit einfacher Mehrheit eine Liste von Anklagepunkten und leitet sie an den Senat weiter. Diesem kommt die Funktion eines Gerichts zu. Der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs leitet das Verfahren, einer Verurteilung müssen am Ende zwei Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen. Die Kammer hat 100 Mitglieder. Nach Angaben des Senats kann keine Berufung eingelegt werden.
Bisher ist kein US-Präsident durch ein Impeachment-Verfahren des Amtes enthoben worden. Zuletzt musste sich der Demokrat Bill Clinton 1999 wegen einer Lüge über eine sexuelle Beziehung zur Praktikantin Monica Lewinsky einem Verfahren stellen. Der Senat sprach ihn jedoch von den Vorwürfen des Meineides und der Behinderung der Justiz frei. 1974 kam der Republikaner Richard Nixon wegen der Watergate-Affäre um die abgehörte Wahlkampfzentrale des politischen Gegners einer Amtsenthebung durch seinen Rücktritt zuvor.