Stichwort: Politisches Asyl

Berlin (dpa) - Werden Menschen in ihren Herkunftsländern politisch verfolgt, können sie in einem fremden Land Schutz suchen, also um Asyl bitten. Der Begriff „Asyl“ stammt vom griechischen Wort „asylon“ ab, was Heim oder Unterkunft bedeutet.

In Deutschland zum Beispiel wird das Recht auf Asyl nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern ist im Grundgesetz festgeschrieben. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Die Genfer Flüchtlingskonvention dient dem Schutz von Menschen, die „wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ verfolgt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weist aber darauf hin, dass „nicht jede negative staatliche Maßnahme (...) eine asylrelevante Verfolgung“ darstellt. So kann der Schutz zum Beispiel Kriegsverbrechern verwehrt werden.

Ob der von den USA gesuchte Informant Edward Snowden aus politischen Gründen verfolgt wird und daher ein Recht auf Asyl hat, ist umstritten. Während ihn für seine Enthüllungen viele als Helden und Vorkämpfer für die Menschenrechte feiern, ist er aus Sicht der USA ein krimineller Geheimnisverräter.