Stichwort: Waffenstillstand, Waffenruhe, Feuerpause
Berlin (dpa) - Im Alltag werden die Begriffe Feuerpause, Waffenruhe oder Waffenstillstand häufig durchmischt. Im Völkerrecht hat sich dagegen die Trennung zwischen einer meist vorübergehenden Waffenruhe (Feuerpause) und einem vertraglich festgelegten Waffenstillstand eingebürgert.
Der Friedensplan für Syrien beinhaltet eine Waffenruhe zwischen Regierungstruppen und Oppositionseinheiten. Sie soll weitere Schritte in Richtung einer friedlichen Lösung der Proteste in Syrien ermöglichen.
Ein Waffenstillstand ist dagegen oft Vorstufe zu einem Friedensvertrag. Gemäß den Genfer Konventionen sind die Kriegsparteien in einem Waffenstillstandsvertrag verpflichtet, Kriegsgefangenen die Rückkehr zu ermöglichen. Armeen werden durch eine entmilitarisierte Zone getrennt.
Die Haager Landkriegsordnung von 1907 als grundlegender völkerrechtlicher Vertrag über das Verhalten im Krieg kennt nur den Begriff „Armistice“, der meist mit Waffenstillstand übersetzt wird. In der Landkriegsordnung heißt es: „Der Waffenstillstand unterbricht die Kriegsunternehmungen kraft eines wechselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. Ist eine bestimmte Dauer nicht vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder aufnehmen.“