Stimmensplitting bei Bundestagswahl nicht so leicht wiederholbar
Berlin (dpa) - In Niedersachsen hat nach Analysen von Wahlforschern vor allem die hohe Zahl von CDU-Wählern, die mit ihrer Zweitstimme für die FDP votierten, das überraschend gute Abschneiden des Regierungs-Wunschpartners begünstigt.
Seit Jahrzehnten setzt vor allem die FDP immer wieder erfolgreich auf eine „Leihstimmenkampagne“. Bei der Bundestagswahl im September dürfte der Effekt eines solchen Stimmensplitting aber kaum in diesem Ausmaß wiederholbar sein. Grund dafür ist das neue Wahlrecht, das bis dahin endgültig verabschiedet werden soll.
Nach dem bislang gültigen Wahlrecht begünstigten „Leihstimmen“ die Entstehung von Überhangmandaten. Davon profitierte vor allem die Union, die bei der Bundestagswahl 2009 alle 24 dieser Zusatzsitze erobern konnte. Nach dem neuen Recht müssen alle Überhangmandate aber vollständig durch Ausgleichssitze neutralisiert werden. Dies wird aller Voraussicht nach dazu führen, dass im nächsten Bundestag deutlich mehr Abgeordnete sitzen werden als die derzeit 620.
Bei Wahlforschern ist aber noch umstritten, ob durch die Neuregelung tatsächlich das bisherige Stimmensplitting - das in geringerem Ausmaß bei auch bei Anhängern von SPD und Grünen vorkommt - massiv zurückgehen wird. Bei einer Bundestagsanhörung zum neuen Wahlrecht zeigte sich der Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim fest davon überzeugt, dass das neue Gesetz das Splitting eindämmt. Wegen des Ausgleichs brächten solche Leihstimmen keiner Partei mehr einen Vorteil.
Allerdings bezweifelte der Berliner Staatsrechtler Hans Meyer, dass sich dieser neue Effekt auch herumsprechen wird. Viele Wähler hätten sich bei ihr Stimmabgabe an die Aufteilung gewöhnt. Deshalb würden die meisten diese Möglichkeit wohl auch weiter nutzen.