Schwarz-Gelb verpasste Mehrheit wegen neuem Wahlrecht
Berlin (dpa) - Vor allem die CDU wird sich massiv ärgern: Die schwarz-gelbe Koalition in Niedersachsen hat auch wegen der Tücken des neuen Wahlrechts eine eigene Mehrheit verpasst. Bei der Entscheidung am Sonntag eroberte die CDU zwar ein Überhangmandat.
Das fällige Ausgleichsmandat fiel nach der gültigen Verteilungsmethode an die SPD. Dadurch wurde der knappe rot-grüne Vorsprung am Ende sichergestellt.
Die CDU dürfte jetzt bereuen, dass sie vor einigen Jahren im Alleingang das alte Verfahren geändert und durch eine Neuregelung ersetzt hat. Mit der alten Verteilung wäre nach Berechnungen von Wahlrechtsexperten der Ausgleichssitz an die FDP gegangen, Schwarz-Gelb hätte eine Mehrheit gehabt.
Als eines der wenigen Bundesländer wird in Niedersachsen noch die Sitzverteilung nach dem D'Hondtschen Höchstzahlverfahren eingesetzt. Diese Methode begünstigt tendenziell die größeren Parteien. Zwischendurch setzte sich die FDP in Hannover gegen ihren Koalitionspartner CDU mit der Forderung nach Einführung des Bruchzahlverfahrens nach Hare/Niemeyer durch, das anders als d'Hondt kleine Parteien nicht benachteiligt. Bei nächster Gelegenheit wurde von der CDU dann aber wieder das Verfahren nach d'Hondt durchgesetzt, weil sie sich davon Vorteile versprach. Diese Methode wird dort bis heute angewandt.
Inzwischen gehen aber immer mehr Bundesländern zu einer anderen Verteilungsmethode über, die neuerdings auch bei Bundestagswahlen zum Zuge kommt: das nach dem französischen Mathematiker Jean-André Sainte-Laguë benannte Divisorverfahren mit Standardrundung. Der Vorteil dieses relativ neuen Verfahrens liegt darin, dass einige Paradoxien, die bei der Methode Hare/Niemeyer auftreten können, ausgeschlossen werden. Nach Berechnungen der Wahlexperten hätte es auch eine schwarz-gelbe Mehrheit in Hannover gegeben, wenn nach dem Sainte-Laguë-Verfahren die Sitze verteilt worden wären.