Straßburger Gericht rügt Sicherungsverwahrung
Straßburg (dpa) - Der Menschenrechts-Gerichtshof hat Deutschland schon wieder wegen der Sicherungsverwahrung verurteilt. In den vier Fällen hatten deutsche Richter Schwerkriminelle erst nach der Verurteilung mit neuen Auflagen belegt.
13.01.2011
, 20:30 Uhr
Ein Verstoß gegen die Menschenrechte.