Telekom-Drosselung: Angekündigt, abgeschwächt, abgewatscht
Berlin (dpa) - Damit hatte die Deutsche Telekom wohl nicht gerechnet. Erst kündigte das Unternehmen im Sommer eine Tempobremse bei Internetflatrates aus dem Festnetz an - und löste damit einen Sturm der Empörung aus.
Die Telekom ruderte zurück. Nun
untersagte das Kölner Landgericht die Drosselung ganz: Wo Flatrate
draufsteht, muss auch Flatrate drin sein.
Was hatte die Telekom ursprünglich geplant?
Wenn Festnetzkunden der Telekom eine bestimmte Datenmenge im Monat
überschreiten, sollten sie nur noch deutlich langsamer im Internet
surfen können. Der Anschluss sollte ursprünglich auf das
Schneckentempo von 384 Kilobit pro Sekunde gedrosselt werden. Die
Tempobremse wurde später etwas gelockert und auf 2 Megabit/Sekunde
hochgesetzt. Die Pläne sollten nicht vor 2016 umgesetzt werden,
betonte das Unternehmen. Hintergrund ist auch der Ausbau der
schnellen Internetverbindungen über Breitband. Das kostet viel Geld -
das die Telekom wieder erwirtschaften muss.
Wie reagierten Nutzer?
Kunden waren verärgert, die Telekom wurde im Netz als „Drosselkom“
verspottet. Innerhalb kürzester Zeit unterzeichneten tausende
Menschen eine Online-Petition gegen das Vorhaben. Sie stören sich
nicht nur an der Drosselung, sondern auch daran, dass die Telekom den
eigenen Fernseh-Dienst Entertain nicht in die Volumenbegrenzung
einrechnen will. Damit sehen Gegner das Prinzip der Netzneutralität
verletzt, nach dem alle Daten im Internet gleich behandelt und nicht
bevorzugt werden sollen. Inzwischen hat die Petition über 75 000
Unterstützer.
Wer wäre ausgebremst wurden?
Wenige Vielsurfer verbrauchten überdurchschnittlich viel
Kapazität, argumentierte die Telekom. Kritiker bemängelten, dass bis
zur geplanten Einführung der Drosselung 2016 auch die Nutzung von
datenintensiven Video- und Multimediangeboten zunehmen werde. Somit
könnten mehr Nutzer als jetzt an die Datenobergrenze stoßen. So sieht
es auch das Landgericht Köln: Eine Drosselung auf 2 Megabit pro
Sekunde würde ein breites Publikum treffen, hieß es in der
Urteilsbegründung. Die Telekom betonte bisher, die künftigen
Obergrenzen würden an den Verbrauch von Durchschnittsnutzern
angepasst. Es solle auch „echte“ Flatrates ohne Begrenzung geben.
Heißt das, Festnetz-Tarife dürfen nicht mehr gedrosselt werden?
Die Telekom will voraussichtlich Berufung gegen das Urteil
einlegen, es ist noch nicht rechtskräftig. Unabhängig davon gäbe es
wohl auch weiterhin einen Weg für eine Drosselung von
Pauschalverträgen im Festnetzbereich. Sie dürften dann nur nicht mehr
als Flatrate bezeichnet werden.
Wie sieht es mit Mobilfunktarifen aus?
Bei Handys und Smartphones sind Tempobremsen im Gegensatz zum
Festnetz weit verbreitet. Das Urteil sei auf den Mobilfunkbereich
nicht anwendbar, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW,
die gegen die Drosselung geklagt hatte. Aber: „Die Probleme sind
natürlich auch da bekannt.“ Die Verbraucherzentrale habe jedoch keine
konkreten Pläne, auch gegen Mobilfunk-Drosselungen zu klagen. Man
wolle „erstmal diese eine Sache durchfechten“. Für etliche Kunden
verschwimmen aber die Grenzen zwischen Fest- und Mobilnetz: Gerade in
ländlichen Gebieten wird der Mobilfunkstandard LTE oft als Ersatz für
Festnetz-Internet genutzt.