Telekom unterliegt vor dem BGH im Streit um Börsengang

Karlsruhe (dpa) - Es ist erst einmal ein Grund zum Jubeln für Tausende von Telekom-Kleinaktionären, die sich von der einstigen „Volksaktie“ getäuscht sehen. Über ihre Musterklage gegen den Konzern muss neu verhandelt werden.

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