Verteidiger hält Attentäter Breivik für geisteskrank

Oslo (dpa) - Der Verteidiger des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik hält seinen Mandanten für unzurechnungsfähig und will dies auch vor Gericht vertreten. Anwalt Geir Lippestad sagte am Dienstag in Oslo: „Die ganze Sache deutet darauf hin, dass er geisteskrank ist.“ Er verwandte bei der Pressekonferenz den englischen Begriff „insane“.

Der von Breivik selbst gewählte Verteidiger beschrieb den Täter als „sehr kalte Person“: „Er hat kein Mitgefühl mit den Opfern gezeigt.“

Sein Mandat wolle weiter keine Auskunft zu „zwei Zellen unserer Organisation“ im Ausland machen, sagte der Verteidiger. Darüber hatte Breivik schon beim Hafttermin am Vortag gesprochen. „Er weigert sich, etwas über diese anderen Zellen zu sagen.“

Breivik sei überrascht gewesen, dass er nach dem Bombenanschlag in Oslo überhaupt noch die eine Autostunde entfernte Insel Utøya erreiche habe.

Breivik hatte als Motiv für die Tötung von mindestens 68 Jugendlichen eines sozialdemokratischen Sommerlagers angegeben, dass er die Partei so hart wie möglich treffen wollte. Lippestad bestätigte, er selbst sei Mitglied der Arbeiterpartei. Davon wisse Breivik aber wohl nichts.

Der Anwalt berichtete weiter, der Inhaftierte glaube, er befinde sich in einem Krieg. „Und wenn du in einem Krieg bist, kannst du Dinge wie diese machen“, erläuterte er die Sicht seines Mandanten. Breivik meine, dass die Welt ihn erst in 60 Jahren verstehen werde.

Breivik müsse sich der anwaltlichen Argumentation fehlender Zurechnungsfähigkeit nicht anschließen, sagte er. „Andernfalls muss er sich einen anderen Anwalt suchen.“

Die von der Justiz angekündigte rechtspsychiatrische Untersuchung des Attentäters dürfte nach Angaben des Anwalts sechs bis zwölf Monate dauern. Auch der Gerichtsprozess werde eine „ausgesprochen lange und komplizierte Angelegenheit“, sagte er.

Breivik hatte beide Anschläge gestanden, hält sich aber für unschuldig. Sollte das Gericht ihn für unzurechnungsfähig erklären, wäre die dauerhafte Einweisung in eine geschlossene und besonders gesicherte psychiatrische Einrichtung die wahrscheinliche Konsequenz.

Die Staatsanwaltschaft erwägt Anklageerhebung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit mit einer Höchststrafe von 30 Jahren Haft. Die Maximalstrafe nach dem Terror-Paragrafen im Strafgesetzbuch ist 21 Jahre im Gefängnis.