Hintergrund Von Edathy bis Hohmann: Parteiverfahren gegen Polit-Promis

Berlin (dpa) - Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Parteimitglieder und ein in Deutschland eher seltener Vorgang. Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert einige prominente Fälle der jüngeren Vergangenheit:

SEBASTIAN EDATHY: Wegen Vorwürfen um den angeblichen Besitz von kinderpornografischen Fotos wollte die SPD-Spitze den früheren Bundestagsabgeordneten ausschließen. Damit scheiterte sie im Jahr 2015 jedoch vor der Bezirksschiedskommission der SPD Hannover, die einen schweren Schaden für die Partei als nicht nachweisbar einstufte. In einem Berufungsverfahren einigte man sich dann auf einen Kompromiss: Danach bleibt Edathy zwar in der Partei, aber er muss seine Rechte als SPD-Mitglied für fünf Jahre ruhen lassen.

THILO SARRAZIN: In seinem Bestseller „Deutschland schafft sich ab“ hatte der frühere Berliner Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand umstrittene Thesen über muslimische Zuwanderer und „kleine Kopftuchmädchen“ verbreitet. Mit dem Versuch, Sarrazin aus der SPD auszuschließen, erlitt die Parteiführung im Jahr 2011 jedoch Schiffbruch. Beide Seiten verständigten sich auf eine gütliche Einigung. Sarrazins Verbleib in der Partei wurde damals jedoch von vielen Beobachtern als Niederlage für die SPD-Spitze beurteilt.

WOLFGANG CLEMENT: Der frühere SPD-Vize und Bundeswirtschaftsminister warnte im Januar 2008 indirekt davor, bei der Hessen-Wahl die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti zu wählen. Drei SPD- Gruppierungen beantragten daraufhin Clements Ausschluss wegen „parteischädigender Äußerungen“. Nach monatelangem Streit entschied sich die Bundesschiedskommission gegen den Ausschluss und beließ es bei einer Rüge. Clement fand diese Rüge jedoch „unangemessen“ und trat im November 2008 aus der SPD aus - nach fast 40 Jahren.

MARTIN HOHMANN: Wegen einer als antisemitisch kritisierten Rede wurde der damalige Bundestagsabgeordnete im Jahr 2004 aus der CDU ausgeschlossen. Indem er Juden in Zusammenhang mit dem Begriff „Tätervolk“ brachte, habe er der Partei schweren Schaden zugefügt, entschied damals das Landesparteigericht der hessischen CDU. Hohmann fühlte sich falsch verstanden. Seine Klage gegen den Rauswurf wurde jedoch in mehreren Instanzen abgewiesen.