Hintergrund Was bedeutet lebenslange Haft?

Berlin (dpa) - Seit Abschaffung der Todesstrafe ist lebenslange Haft die schwerste Strafe im deutschen Recht. Lautet der Richterspruch „lebenslänglich“, heißt das aber nicht, dass ein Verurteilter unbedingt bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt.

Lebenslange Haft wird meist bei Mord verhängt und kann - bei guter Führung und günstiger Sozialprognose - frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird sein Antrag abgelehnt, kann der Verurteilte ihn alle zwei Jahre neu stellen.

Hat das Gericht allerdings eine „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt, kommt der Täter nur in Ausnahmefällen vorzeitig frei - etwa wegen hohen Alters oder schwerer Krankheit. Besondere Schwere der Schuld bedeutet zum Beispiel, dass das Motiv besonders verwerflich war oder die Tat besonders grausam.

Lebenslänglich droht zwingend auch in besonders schweren Fällen des Totschlags und - laut Völkerstrafgesetzbuch - bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bestimmten Kriegsverbrechen. Wer noch unter das Jugendstrafrecht fällt, muss bei schweren Verbrechen wie Mord mit maximal zehn Jahren Haft rechnen.