Hintergrund Wenn gegen Politiker ermittelt wird

Dresden (dpa) - Für strafrechtliche Ermittlungen ist die Immunität von Politikern bereits mehrfach vom jeweiligen Parlament aufgehoben worden. Vier Beispiele:

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BODO RAMELOW (Linke): Das Amtsgericht Dresden stellte 2015 ein Strafverfahren gegen Thüringens Ministerpräsidenten wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Es ging um die Teilnahme an einer Anti-Neonazi-Demo 2010. Zuvor hatte der Thüringer Landtag Ramelows Immunität auf dessen Wunsch aufgehoben.

CHRISTINE LIEBERKNECHT (CDU): Im September 2013 verlor Thüringens damalige Ministerpräsidentin ihre Immunität. Grund war eine Pensionsaffäre um ihren früheren Regierungssprecher. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen aber ein.

REINER HASELOFF (CDU): Sachsen-Anhalts Landtag hob die Immunität des CDU-Regierungschefs Mitte Juli 2013 auf. Anlass war die Strafanzeige eines Abgeordneten der Linksfraktion, es ging um die illegale Entsorgung von Müll. Das Verfahren wurde eingestellt.

CHRISTIAN WULFF (CDU): Die Staatsanwaltschaft Hannover beantragte 2012, die Immunität des damaligen Bundespräsidenten aufzuheben. Am Folgetag trat Wulff zurück. Es gab den Verdacht, er könnte als Ministerpräsident in Niedersachsen Privates und Politisches vermischt haben. Für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt gebe es keine Belege, urteilte schließlich das Landgericht 2014.