Fragen und Antworten Wie es nach dem Streit um das Plädoyer im Prozess weitergeht

München (dpa) - Anders als geplant haben die Plädoyers im NSU-Prozess am Mittwoch nicht beginnen können — wegen Streits um die Frage, ob der Schlussvortrag der Ankläger als Tonaufzeichnung mitgeschnitten werden darf oder nicht.

Der Streit eskalierte derart, dass der Richter die Verhandlung am Mittwochnachmittag unterbrach.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte, das Gericht müsse über die Anträge und Gegenvorstellungen der Verteidiger beraten — bis kommenden Dienstag. Ob dann das Plädoyer der Bundesanwaltschaft beginnen kann, ist allerdings noch offen.

Warum eskalierte der Streit?

Die Verteidiger forderten eine Aufzeichnung oder ein Manuskript, weil das Plädoyer der Bundesanwaltschaft zu umfangreich sei, um es komplett mitschreiben zu können. Nach Schätzung von Bundesanwalt Herbert Diemer soll die Verlesung im Ganzen 22 Stunden dauern. Richter Götzl hatte eine Tonaufnahme abgelehnt.

Am 1. August ist die letzte Sitzung vor den Gerichtsferien. Wird die Bundesanwaltschaft bis dahin plädieren können?

Das war der erklärte Plan des Richters. Verteilt auf einzelne Prozesstage benötigt die Bundesanwaltschaft etwa zwei Wochen für ihr Plädoyer. Das wird jetzt bis zum Ferienbeginn knapp.

Warum geht das Gericht ausgerechnet jetzt in die Ferien?

Weil die Sitzungstermine schon lange vorab abgestimmt wurden. Rechtlich und logistisch wäre es kaum möglich, kurzfristig zusätzliche Termine anzusetzen — auch deshalb nicht, weil Verteidiger und Nebenklage-Anwälte freiberuflich tätig sind, auch noch andere Mandanten außerhalb des NSU-Prozesses vertreten und viele von ihnen von auswärts anreisen.

Gibt es Fristen, wie lange der Prozess unterbrochen werden darf?

Ja. Laut Strafprozessordnung darf eine Pause höchstens vier Wochen dauern. Damit diese Frist nicht überschritten wird, legt das Gericht in den Ferien einen Extra-Sitzungstag ein.

Wie geht es weiter, wenn die Bundesanwaltschaft fertig plädiert hat?

Dann kommen die Nebenkläger mit ihren Schlussvorträgen, also die Anwälte von Opfern und Hinterbliebenen. Wie lange das dauern wird ist schwer vorherzusagen. Voraussichtlich werden sich unter den rund 70 Nebenklägern Gruppen für gemeinsame Schlussvorträge bilden. Als letzte plädieren die Verteidiger für die Angeklagten. Auch das dürfte mehrere Wochen dauern. Dann fällt das Urteil. Ein Termin dafür ist aber derzeit kaum abzuschätzen.