Zschäpe als Mittäterin angeklagt
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe muss sich wegen Mordes als Mitglied der Zwickauer Terrorzelle vor Gericht verantworten.
Die Bundesanwaltschaft erhob Anklage gegen die 37-Jährige. Zschäpe sei nicht nur Mitglied der Organisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gewesen, sondern selbst als Mittäterin verantwortlich, sagte Generalbundesanwalt Harald Range am Donnerstag in Karlsruhe.
Neben Zschäpe sind auch vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der sogenannten Zwickauer Zelle vor dem Oberlandesgericht München angeklagt, darunter der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich selbst.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wertete die Anklage - ein Jahr nach dem Auffliegen der Terrorzelle - als Zeichen für die fortschreitende Aufklärung der Neonazi-Mordserie. Der NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag erhofft sich durch den Prozess gegen Zschäpe neue Impulse für die Aufarbeitung.
Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten des NSU vor: Neun Morden an Geschäftsleuten türkischer und griechischer Herkunft, den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn 2007 und zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen mehr als 20 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt wurden. Auch bei den 15 Banküberfällen, die der Gruppe zugerechnet werden, sei sie Mittäterin gewesen.
Darüber hinaus lautet die Anklage auf Mordversuch wegen der Brandstiftung in der letzten gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau: Sie habe in Kauf genommen, dass dabei eine Nachbarin und zwei Handwerker hätten ums Leben kommen können.
Zschäpe sei ein gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe gewesen, erläuterte Range. Sie habe der Gruppe „den Anschein von Normalität und Legalität“ gegeben. „Sie war dafür verantwortlich, an ihren jeweiligen Wohnorten eine unauffällige Fassade zu pflegen.“ Nur so habe der NSU über Jahre hinweg unentdeckt bleiben können. Außerdem habe sie das Geld der Gruppe verwaltet.
Der 37-jährige Wohlleben und der 32 Jahre alte Carsten S. wurden wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sie sollen die Pistole des Typs „Ceska 83“ beschafft haben, die bei der Mordserie verwendet wurde. Außerdem wurden André E. (33) und Holger G. (38) als mutmaßliche Unterstützer der Gruppe angeklagt.
Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren 1998 untergetaucht, nachdem die Polizei eine Bombenwerkstatt der Neonazis entdeckt hatte. Fast 14 Jahre lang konnte sich die Gruppe im Untergrund halten. Ihren Lebensunterhalt finanzierten die drei mit zahlreichen Banküberfällen. Zuletzt lebten sie in einer gemeinsamen Wohnung in Zwickau (Sachsen). Als Mundlos und Böhnhardt sich töteten, um nach einem Banküberfall der Festnahme zu entgehen, zündete Zschäpe die Wohnung an. Am 8. November 2011 stellte sie sich der Polizei.
In einer Aktuellen Stunde im Bundestag forderten Politiker von Koalition und Opposition weitere Konsequenzen aus den NSU-Verbrechen und den Pannen bei der Aufklärung. Die Obleute im NSU-Ausschuss äußerten bei der Debatte scharfe Kritik an den Sicherheitsbehörden, die dem Trio jahrelang nicht auf die Spur gekommen war.
Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland sagte, der deutsche Staat habe dadurch schwere Schuld auf sich geladen. Die Linke-Politikerin Petra Pau sprach von einem „der größten politischen und Sicherheitsversagen“. Die SPD-Politikerin Eva Högl warnte vor halbherzigen Reformen. Der FDP-Politiker Hartfrid Wolff forderte, die Sicherheitsbehörden strenger an die Leine zu nehmen.
Der Ausschuss beriet am Donnerstag über die Rolle des Militärischen Abschirmdienstes im Fall NSU. Der frühere Chef der Abteilung Rechtsextremismus beim MAD, Dieter Huth, räumte in der Sitzung ein, die Bundeswehr habe jahrelang Rechtsextreme in ihren Reihen geduldet. Bis zum Ende der 90er Jahre seien Wehrpflichtige mit rechter Gesinnung in der Regel nicht entlassen worden.
Die Abgeordneten kritisierten die Praxis und beklagten auch, dass Hinweise auf die Zwickauer Terrorzelle beim MAD gelandet, aber später nicht weiterverfolgt worden seien. Mehrere Parlamentarier stellten die Existenzberechtigung des MAD infrage. Der Ausschuss arbeitet die NSU-Verbrechen seit Jahresbeginn auf und nimmt die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden kritisch unter die Lupe.