Nicht immer lohnt ein neuer Stromanbieter Wechsel gut abwägen
BERLIN · (tmn). Strom und Gas werden derzeit immer teurer. Zahlreiche Energieversorger haben ihre Preise angehoben, viele es zumindest angekündigt. Ein Ende dieser Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen. Einige Versorgungsunternehmen sind aufgrund der Entwicklung bereits in die Insolvenz gerutscht.
Für Kunden gilt: Wer sich nach einem günstigen Anbieter umsieht, sollte gut abwägen, ob sich der Wechsel wirklich lohnt, rät der Bund der Energieversorger. Verträge mit Vorkasse oder Kautionen sollten derzeit eher nicht abgeschlossen werden.
Sofern eine Preissteigerung beim aktuellen Anbieter moderat ist, ist es oft die bessere Wahl, diesen Vertrag fortzusetzen und auf einen Wechsel zu verzichten. Ein Tipp: Oft kann sich für Bestandskunden eine Anfrage beim derzeitigen Versorger nach einem niedrigeren Preis lohnen. Wem sein Sondervertrag durch den Energieversorger vor Ende der Vertragslaufzeit ohne Anlass gekündigt wurde, ist diese Kündigung rechtlich nach Angaben des Bundes der Energieversorger häufig unzulässig. Das wirtschaftliche Risiko von Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit trägt der Energieversorger, erklärt der Verband.
Betroffene sollten darauf bestehen, dass der Vertrag erfüllt wird. Kommt der Versorger seiner Verpflichtung nicht nach, ist es zudem ratsam, einen Schadenersatzanspruch anzukündigen. Dieser Anspruch berechnet sich aus der Differenz der im Vertrag vereinbarten Preisen zu den Preisen, die ohne den Vertrag beispielsweise in der Ersatzversorgung fällig werden.
Wer seinen Energieversorger verliert, wird durch den örtlichen Grund- und Ersatzversorger beliefert. Aufgrund der zahlreichen Kündigungen von Sonderverträgen haben einige Grundversorger inzwischen höhere Preise für Neukunden eingeführt. Aus Sicht der Experten ist ein solches Preiskonzept nicht zulässig, da das Energiewirtschaftsgesetz nur eine Grundversorgung kennt. Insoweit wurden Grundversorger auch bereits für diese Praxis abgemahnt. Betroffene sollten den von ihnen verlangten Preis in einer Grund- oder Ersatzversorgung deshalb nur unter Vorbehalt zahlen, bis die Rechtslage geklärt ist. Dazu sollte Widerspruch gegen die überhöhten Preise eingelegt und ein Nachweis der Angemessenheit der Preise verlangt werden.