Belebung gefordert Ablesedienste: Kartellamt moniert fehlenden Wettbewerb
Bonn (dpa) - Wenige Anbieter, lange Vertragslaufzeiten und ein überteuerter Wechsel: Das Bundeskartellamt hat den fehlenden Wettbewerb bei Ablesediensten von Heiz- und Wasserkosten moniert und Empfehlungen zur Verbesserung vorgelegt.
Damit könnten für Mieter künftig die Betriebskosten niedriger ausfallen. Einige große Unternehmen beherrschten den Markt und ein Anbieterwechsel sei stets mit hohen Kosten verbunden, erklärte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, bei der Vorstellung des Abschlussberichtes einer Marktuntersuchung.
„Es ist ein Grundproblem, dass die Kosten für das Ablesen in der Regel vom Mieter getragen werden, die Auswahl und die Beauftragung des Ablesedienstes hingegen der Vermieter trifft“. Eine Belebung des Wettbewerbs könne im Ergebnis dazu führen, dass die Verbraucher weniger bezahlen müssen, betonte Mundt.
Ein Sprecher des Ablesedienstleisters ista betonte, die Untersuchung des Kartellamtes habe keinen Marktmissbrauch festgestellt und erwartungsgemäß ergeben, dass die Anbieter sich wettbewerbskonform verhalten hätten. „Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, praxisnahe und wirtschaftliche Lösungen für Vermieter und Mieter anzubieten“, hieß es in einer Erklärung.
Die Wohnungswirtschaft GdW begrüßte die Ergebnisse der Untersuchung des Kartellamtes: Messen dürfe keine Selbstzweck sein, den Kosten sollte ein angemessener Nutzen gegenüber stehen, hieß es in einer Stellungnahme. In den vergangenen Monaten sei bereits durch die Untersuchung des Kartellamtes „deutlich Bewegung in den Markt gekommen“. Bei teilweise sehr unterschiedlichen Preisabschlüssen seien verstärkt Preisanpassungen nach unten zu beobachten gewesen. Das komme den Mietern zugute.
Nach weiteren Angaben des Kartellamtes erzielten die Unternehmen in Deutschland 2014 mit Ablesediensten ein Umsatzvolumen von knapp 1,5 Milliarden Euro. Auf die beiden Marktführer Techem und ista entfielen zusammen über 50 Prozent des Gesamtvolumens und auf die größten fünf Anbieter insgesamt über 70 Prozent.
Zu den wichtigsten Wettbewerbshemmnissen zählt das Kartellamt auch die langen Vertragslaufzeiten, die unter anderem auf unterschiedliche Eichfristen für Zählerarten zurückzuführen seien. Zum Abbau der Wettbewerbshemmnisse empfahl die Behörde unter anderem die Vereinheitlichung von Zählern und Eichfristen sowie eine verbesserte Transparenz für Wohnungsmieter.