Verbraucherschützer Abmahnungen für versteckte Strompreis-Erhöhungen

Düsseldorf (dpa) - Verbraucherschützer gehen gegen versteckte Preiserhöhungen von Strom- und Gasanbietern vor. Drei Unternehmen habe man abgemahnt, sagte der Chef der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, in Düsseldorf.

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Darunter seien zwei Discounter, die aggressiv mit Billigpreisen in den Vergleichsportalen werben und diese dann möglichst unbemerkt erhöhen.

Wenn die abgemahnten Anbieter uneinsichtig blieben, werde man sie verklagen, kündigte die Verbraucherzentrale an und verwies auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits 2016 eine solche undurchsichtige Mail eines Energieanbieters moniert und dessen Preiserhöhung für unwirksam erklärt hatte.

In den monierten Schreiben an die Kunden werde der eigentliche Zweck, die Information über Preiserhöhungen, so geschickt versteckt, dass die Briefe von vielen als Werbeschreiben wahrgenommen würden und ungelesen blieben. Auf diese Weise werde verhindert, dass die Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten.

Da sei im Betreff blumig von Energiemarktentwicklungen und Serviceinformationen die Rede. Tatsächlich seien die Schreiben „Trojaner“, die es in sich hätten: Die Preiserhöhung werde möglichst beiläufig erwähnt.

Ein weiterer Trick sei es, nur die neuen Preise zu nennen und die Kunden so über die Höhe der Anpassung im Unklaren zu lassen. Eine Preiserhöhung müsse im Betreff klar angekündigt und in der Information der alte und der neue Preis gegenübergestellt werden, forderten die Verbraucherschützer. Einige Anbieter seien in dieser Hinsicht vorbildlich.